- Korrekte Hundebegegnung: Kommt Ihnen ein Hund entgegen, der an der Leine geführt oder von seinem Besitzer auf den Arm genommen wird, ruft man auch den eigenen Hund zu sich und leint ihn an.
- Bei Begegnungen mit Wanderern, Reitern, Velofahrern oder Joggern sollte der Hund ebenfalls herbei gerufen werden, damit die Personen ungestört vorbeigehen resp. Fahren können.
- In der Stadt, in stark befahrenen Quartieren, auf Bahnhöfen, in Dorfzentren und entlang von Strassen oder Velowegen ist der Hund zwingend und ohne Ausnahme an der Leine zu führen.
- Hundekot gehört in jedem Fall aufgehoben und entsorgt.
- Den Hund stets unter Kontrolle behalten: Je weiter sich der Hund von Ihnen entfernt, desto weniger Einfluss haben Sie auf ihn. Deshalb ist es unabdingbar, ihn während des Spaziergangs stets in Abruf-Distanz zu halten.
- Achtung Leinenpflicht! In Naturschutzgebieten und bestimmten Uferzonen, in Parks und auch in vielen grösseren Wäldern ist es grundsätzlich verboten, Hunde frei laufen zu lassen (kantonale Gesetzgebungen beachten).
- Brut und Setzzeit von Wildtieren respektieren: Wahrend dieser Zeit den Hund nicht in Wiesen mit hohem Gras herumstöbern lassen und im Wald die Wege nicht verlassen (Bodenbrüter).
- Konditionstraining in Ehren - doch braucht der Hund neben Velotouren und Jogginglaufen auch Spaziergänge, auf denen er in aller Ruhe herumschnüffeln kann.
- Schleppt Ihr Hund auf dem Spaziergang ganze Baumstämme mit? Witzig für ihn - jedoch nicht für Landwirte, die extra von der Mähmaschine steigen müssen, um solche "Stöckchen" in der Wiese wegzuräumen, bevor sie weiterarbeiten können.
- Beschäftigung und Bewegung sind elementare Grundbedürfnisse des Hundes. Je nach Alter und Gesundheitszustand sollte man zwei bis drei Stunden täglich für ihn aufwenden.
- Der Hund ist ein Rudeltier. Er will nebst den Spaziergängen täglich einige Stunden um uns sein und sozialen Kontakt haben. Sonst verarmt er seelisch.
HUND 4/2009
